Am Stopp-Schild bzw. an der Haltelinie stehenzubleiben ist für viele sehr relativ. Deswegen versuchen wir Dir den Sachverhalt noch einmal zu verdeutlichen.
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Bei diesem Tempo muss mindestens ein Abstand von 15 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden.
Der seitliche Mindestabstand beträgt hier 1,5 Meter. Dieser muss bei jeder Geschwindigkeit genau eingehalten werden, denn im Vergleich zu zweispurigen Fahrzeugen besitzen einspurige keine so hohe Stabilität und vor allem keine Knautschzone.